meine Beratung

Unabhängige Bauherrenberatung / Bauherrenbegleitende Beratung
(außerhalb der HOAI)

1. Leistungsgegenstand

Gegenstand der Beauftragung ist eine unabhängige, bauherrnseitige Beratungsleistung, die der Unterstützung des Auftraggebers bei der Wahrnehmung seiner Bauherrenpflichten dient. Die Leistung erfolgt nicht als Planungs‑ oder Ausführungsleistung im Sinne der HOAI und ersetzt weder Architekten‑, Ingenieur‑ noch Projektsteuerungsleistungen.

Die Beratung ist strategisch, organisatorisch, technisch‑sachverständig und wirtschaftlich ausgerichtet und dient der Entscheidungs‑, Steuerungs‑ und Kontrollunterstützung des Bauherrn.


2. Abgrenzung zur HOAI (Leistungsabgrenzung)

Die Leistung umfasst ausdrücklich keine:

Die beauftragte Leistung ist rein beratend, ohne Eingriff in die Verantwortung der beauftragten Planer, Fachingenieure, Projektsteuerer oder bauausführenden Unternehmen.


3. Inhalt der Beratungsleistung (Leistungsbausteine)

Die Leistungen können bedarfsabhängig einzeln oder kombiniert beauftragt werden:

3.1 Bauherrnseitige Anforderungsunterstützung
3.2 Fachliche Plausibilitätsprüfung

Hinweis: Es erfolgt keine eigenständige Planung oder Ersatzprüfung.

3.3 Integrative Kommunikation
3.4 Entscheidungsvorbereitung

4. Rolle und Haftungsabgrenzung

Der Auftragnehmer tritt ausschließlich als unabhängiger Berater des Bauherrn auf.
Er übernimmt keine Gesamtverantwortung für Planung, Ausführung, Kosten, Termine oder Qualitäten.

Die Verantwortung des Bauherrn sowie die Planer‑ und Unternehmerverantwortung bleiben unberührt.


5. Ziel der Leistung

Ziel der Beratung ist es, den Auftraggeber in die Lage zu versetzen,


6. Einordnung im Vergabeverfahren

Die Leistung stellt eine freiberufliche Beratungs‑ und Unterstützungsleistung außerhalb der HOAI dar.
Eine Abrechnung nach HOAI erfolgt ausdrücklich nicht.