meine Beratung
Unabhängige Bauherrenberatung / Bauherrenbegleitende Beratung
(außerhalb der HOAI)
1. Leistungsgegenstand
Gegenstand der Beauftragung ist eine unabhängige, bauherrnseitige Beratungsleistung, die der Unterstützung des Auftraggebers bei der Wahrnehmung seiner Bauherrenpflichten dient. Die Leistung erfolgt nicht als Planungs‑ oder Ausführungsleistung im Sinne der HOAI und ersetzt weder Architekten‑, Ingenieur‑ noch Projektsteuerungsleistungen.
Die Beratung ist strategisch, organisatorisch, technisch‑sachverständig und wirtschaftlich ausgerichtet und dient der Entscheidungs‑, Steuerungs‑ und Kontrollunterstützung des Bauherrn.
2. Abgrenzung zur HOAI (Leistungsabgrenzung)
Die Leistung umfasst ausdrücklich keine:
- Grundleistungen oder Besondere Leistungen nach HOAI,
- Objekt‑ oder Fachplanung,
- Projektsteuerung oder Projektmanagement nach AHO,
- Bauüberwachung / örtliche Bauleitung,
- Koordinationsleistungen mit Weisungs‑ oder Anordnungsbefugnissen,
- Erstellung oder Fortschreibung von Planungen, Nachweisen oder Berechnungen.
Die beauftragte Leistung ist rein beratend, ohne Eingriff in die Verantwortung der beauftragten Planer, Fachingenieure, Projektsteuerer oder bauausführenden Unternehmen.
3. Inhalt der Beratungsleistung (Leistungsbausteine)
Die Leistungen können bedarfsabhängig einzeln oder kombiniert beauftragt werden:
3.1 Bauherrnseitige Anforderungsunterstützung
- Unterstützung bei der Strukturierung, Präzisierung und Dokumentation bauherrnseitiger Ziele, Anforderungen und Rahmenbedingungen
- Prüfung der Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit von Zieldefinitionen
- Unterstützung bei der Übersetzung politischer, strategischer oder betrieblicher Zielsetzungen in technisch‑fachliche Anforderungen
3.2 Fachliche Plausibilitätsprüfung
- Fachliche Plausibilitäts‑ und Angemessenheitsprüfung von Vorschlägen, Konzepten und Entscheidungsunterlagen Dritter
- Prüfung auf technische Nachvollziehbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Zielkonformität
- Identifikation von Risiken, Zielkonflikten und offensichtlichen Fehlannahmen
Hinweis: Es erfolgt keine eigenständige Planung oder Ersatzprüfung.
3.3 Integrative Kommunikation
- Unterstützung des Bauherrn bei der strukturieren Kommunikation zwischen Verwaltung, Nutzern, Planern und Fachgutachtern
- Aufbereitung technischer Sachverhalte zur entscheidungsrelevanten Darstellung für nichttechnische Gremien
- Moderierende Begleitung von Abstimmungen ohne Entscheidungs‑ oder Weisungsfunktion
3.4 Entscheidungsvorbereitung
- Fachlich‑neutrale Aufbereitung von Entscheidungsoptionen
- Darstellung von Vor‑ und Nachteilen, Abhängigkeiten und Folgewirkungen
- Unterstützung bei der Herstellung von Dokumentations‑ und Revisionssicherheit
4. Rolle und Haftungsabgrenzung
Der Auftragnehmer tritt ausschließlich als unabhängiger Berater des Bauherrn auf.
Er übernimmt keine Gesamtverantwortung für Planung, Ausführung, Kosten, Termine oder Qualitäten.
Die Verantwortung des Bauherrn sowie die Planer‑ und Unternehmerverantwortung bleiben unberührt.
5. Ziel der Leistung
Ziel der Beratung ist es, den Auftraggeber in die Lage zu versetzen,
- seine Bauherrenpflichten fachlich informiert und rechtssicher wahrzunehmen,
- Entscheidungen auf einer nachvollziehbaren, tragfähigen Grundlage zu treffen,
- Risiken frühzeitig zu erkennen und
- Fehlentwicklungen durch qualifizierte, unabhängige Zweitmeinungen zu vermeiden.
6. Einordnung im Vergabeverfahren
Die Leistung stellt eine freiberufliche Beratungs‑ und Unterstützungsleistung außerhalb der HOAI dar.
Eine Abrechnung nach HOAI erfolgt ausdrücklich nicht.