Ich, der Energieberater
stehe zu dem Bauherrn, der mich ausgewählt hat, ihn bei der Ideenfindung und späteren Umsetzung von Maßnahmen zu dessen individuellen Energiesparplänen zu unterstützen.
In der aktuellen Förderlandschaft bin ich berechtigt unsere Strategie in Förderanträge zu verpacken.
Im besten Fall werden die durch mein baubegeleitendes Tätigwerden, von der Idee bis zur Abnahme, entstehenden Kosten vom Staat gefördert.